Am 9. Februar hat die Regierung die Bezugsdauer fr das Kurzarbeitergeld befristet bis zum 30. Juni 2022 auf bis zu 28 Monate verlngert. Da Betriebe, die seit Anfang der Pandemie im Mrz 2020 durchgehend in Kurzarbeit sind, die maximale Bezugsdauer fr das Kurzarbeitergeld von derzeit 24 Monaten schon im Februar 2022 ausschpfen, soll die Verlngerung der Bezugsdauer rckwirkend zum 1. Mrz in Kraft treten.
Bleiben Minijobs anrechnungsfrei auf das Kurzarbeitergeld?
Zustzlich werden von den bisherigen pandemiebedingten Sonderregelungen bis zum 30. Juni 2022 fortgefhrt:
- die Anrechnungsfreiheit von Minijobs auf das Kurzarbeitergeld,
- die erhhten Leistungsstze bei lngerer Kurzarbeit und
- der erleichterte Zugang zur Kurzarbeit
- die Zahl der Beschftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein mssen, bleibt von mindestens einem Drittel auf mindestens 10 Prozent abgesenkt und
- auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden wird weiter vollstndig verzichtet.
Werden Sozialversicherungsbeitrge weiter zur Hlfte erstattet?
Die Sozialversicherungsbeitrge werden den Arbeitgebern nach dem 31. Mrz 2022 weiter zur Hlfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit Qualifizierung verbunden wird.
Wichtig: Sie haben einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber die regelmige Arbeitszeit krzen muss, und dies bei der zustndigen Agentur fr Arbeit angezeigt hat. In den meisten Fllen geschieht das aus konjunkturellen Grnden, das heit, weil die wirtschaftliche Lage Ihres Betriebes schlecht ist.
Bleiben Sie beschftigt!
Glckauf, Ihr
Andreas Galatas
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