Welche Förderung für die Digitalisierung des Mittelstands gibt es?

Digitale Technologien und Know-how entscheiden in der heutigen Arbeits- und Wirtschaftswelt über die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Damit der Mittelstand die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung ausschöpfen kann, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Programm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“. Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Firmen dazu anregen, mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren.

Welche Investitionen werden gefördert?

Das Programm enthält zwei Fördermodule.

Fördermodul 1: „Investition in digitale Technologien“

Dieses Modul unterstützt Investitionen in Soft- und Hardware, insbesondere für die interne und externe Vernetzung des Unternehmens. Gefördert werden Investitionen in digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Änderungen im Unternehmen. Diese Investitionen müssen vom Antragsteller konkret benannt werden. Hierzu gehören insbesondere Hard- und Software, welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördern, zum Beispiel unter folgenden Aspekten: Datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Big Data, Sensorik, 3D-Druck sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.

Fördermodul 2: „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“

Dieses Modul unterstützt Unternehmen dabei, Beschäftigte im Umgang mit digitalen Technologien weiterzubilden. Gefördert werden Investitionen, die die Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens verbessern – insbesondere bei der Erarbeitung und Umsetzung einer digitalen Strategie im Unternehmen sowie bei IT-Sicherheit und Datenschutz, aber auch ganz grundsätzlich zu digitalem Arbeiten und den nötigen Basiskompetenzen. Weitere Informationen zu den Anforderungen an die Qualifizierungsmaßnahme finden Sie unter „Welche Qualitätsanforderungen muss ein Weiterbildungsanbieter für Digital Jetzt in Modul 2 erfüllen und wie weise ich diese nach?“.

Die Investitionen sind förderfähig, wenn ein direkter inhaltlicher Bezug zum Digitalisierungsvorhaben und den Förderzielen von „Digital Jetzt“ besteht. Die Investitionen müssen demnach mit neuen Funktionen beziehungsweise grundlegenden Verbesserungen („Potenzialhebung“) mit Blick auf die bestehende Ausgangssituation der Digitalisierung im Unternehmen verbunden sein.

Im Antrag sind unter dem Punkt „Digitalisierungsplan“ durch das antragstellende Unternehmen die mit den Investitionen verbundenen Verbesserungen im Unternehmen schlüssig und nachvollziehbar darzustellen, beispielsweise wie das Unternehmen ein neues digitales Geschäftsmodell entwickelt, wie die Organisation im Unternehmen effizienter gestaltet wird und / oder wie die IT-Sicherheit im Unternehmen erhöht wird.

Die Beurteilung der Förderfähigkeit der Investitionen erfolgt somit immer unter Berücksichtigung der Ausgangslage des antragstellenden Unternehmens und der Zielstellung des Vorhabens.

Wie lange habe ich für die Umsetzung Zeit?

Das Vorhaben muss innerhalb des Umsetzungszeitraums vollständig realisiert werden. Der maximale Umsetzungszeitraum beziehungsweise Förderzeitraum beträgt 12 Monate ab Projektbeginn. Der Projektbeginn und der Umsetzungszeitraum werden im Zuwendungsbescheid festgelegt.

Bei komplexen Vorhaben im Rahmen von Anträgen als Wertschöpfungskette ist gegebenenfalls ein längerer Zeitraum möglich. Dies muss im Antrag schlüssig erläutert werden und wird gesondert geprüft.

Lizenzgebühren für Software sowie Leasingraten für Hardware werden generell für die Dauer der Vorhabenlaufzeit von maximal 12 Monaten gefördert. Weitere Informationen dazu finden Sie unter „Sind flexible Nutzungsmodelle für Software und Hardware förderfähig?“.

Wie hoch ist die Förderung?

Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen, bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken kann sie bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen betragen. In Modul 1 sowie bei kumulativer Inanspruchnahme der Module 1 und 2 beträgt die minimale Fördersumme 17.000 Euro, in Modul 2 liegt diese bei 3.000 Euro.

Der Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens. Die Förderquote (in % der Investitionskosten) ist nach Unternehmensgröße gestaffelt:

  • bis 50 Beschäftigte: bis zu 40 %
  • bis 250 Beschäftigte: bis zu 35 %
  • bis 499 Beschäftigte: bis zu 30 %

Somit erhalten kleinere Unternehmen einen etwas höheren prozentualen Zuschuss.

Mehr unter: Digital Jetzt

Bleiben Sie kreativ! 

Glückauf, Ihr 
Andreas Galatas 

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